Hinweisgebersystem – Interne Meldestelle bei Profilator
Bei Profilator stehen Integrität, Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Mittelpunkt unseres Handelns. Um mögliche Rechtsverstöße frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden, haben wir eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.
Wer kann einen Hinweis geben?
Beschäftigte, Lieferanten, Kunden sowie weitere interne und externe Interessensgruppen können sich an unsere Meldestelle wenden, wenn sie schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bei oder mit Profilator wahrnehmen.
Was kann gemeldet werden?
Bitte melden Sie mutmaßliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder unternehmensinterne Regelungen möglichst konkret und nachvollziehbar. Ihre Hinweise helfen, Risiken zu minimieren und rechtswidriges Verhalten zu unterbinden.
Wie erfolgt die Meldung?
Meldungen mit Rückschluss auf Ihre Person können per E-Mail an unsere interne Meldestelle gesendet werden: meldestelle.profilator@uimcert.de
Die Bearbeitung der Hinweise erfolgt durch einen unabhängigen Dienstleister.
Vertraulichkeit und Schutz Ihrer Person
Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Sie als Hinweisgeber – ebenso wie Personen, die Sie bei der Meldung unterstützen oder von ihr betroffen sind – sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt.
Fragen?
Bei Rückfragen oder wenn Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.